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Was ist eine möblierte Touristenunterkunft?

Die möblierte Touristenunterkunft ist eine Villa, eine Wohnung oder ein möbliertes Studio zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter, die einer durchreisenden Kundschaft zur Vermietung angeboten wird, die einen Aufenthalt durch eine tage-, wochen- oder monatsbezogene Vermietung gestaltet und dies nicht tut sich dort niederlassen. Möblierte Touristenunterkünfte müssen Mindestbedingungen in Bezug auf Bewohnbarkeit und Komfort erfüllen. Sie sind frei von spezifischen Dauergerüchen und befinden sich außerhalb der Belästigungszonen, die beispielsweise durch klassifizierte Anlagen, Hauptstraßen, Eisenbahnen, Flughäfen entstehen. Die Verwendung der Bezeichnung „möblierte Beherbergungsbetriebe“ basiert auf einer freiwilligen administrativen Einordnung der betreffenden Mietobjekte nach einem unten dargestellten Verfahren. Mit anderen Worten, die Vermietung von möblierten Unterkünften zur touristischen Nutzung, die nicht Gegenstand dieser Verwaltungsklassifikation waren, können nicht als möblierte Touristenunterkünfte bezeichnet werden. 

Die Deklaration von möbliertem Wohnraum: die regulatorische Mindestpflicht 

Seit dem 22 March 2012 das sogenannte Warsmann-Gesetz (Nr. 2012-387) verlangt von allen Eigentümern von möblierten touristischen Unterkünften eine Erklärung gegenüber dem Rathaus der Gemeinde, in der sich die Mietunterkunft befindet. Vorübergehend an Urlauber vermietete Hauptwohnungen unterliegen dieser Verpflichtung nicht. Nur vermietete Zweitwohnungen müssen Gegenstand einer solchen Erklärung sein. Diese Formalität ist nicht ganz neu, da sie zuvor den Eigentümern einer möblierten Touristenunterkunft auferlegt wurde, die diese klassifiziert haben wollten. Von nun an muss jede Art von klassifizierter oder nicht klassifizierter Immobilie beim Rathaus angemeldet werden, auch wenn die Erklärung nicht für den Antrag auf Klassifizierung der möblierten Wohnung gilt. Die möblierte Beherbergung kann daher ohne Klassifizierung beim Rathaus angemeldet werden. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zu einer Geldbuße, die einem Vergehen 3. Klasse entspricht (Pauschalbetrag von 45 € bis 450 €). Außerdem muss jede möblierte Beherbergungsunterkunft deklariert werden. Ein Eigentümer mehrerer solcher Wohnungen muss daher für jede von ihnen eine Erklärung abgeben. Artikel D324-1-1 des Tourismusgesetzbuches sieht vor, dass die Erklärung Angaben zur Identität und Anschrift des erklärenden Eigentümers enthält, aber auch eine Beschreibung der möblierten Beherbergung (Anzahl der Zimmer, Anzahl der Betten, Mietdauer usw.). Jede Änderung eines dieser Elemente muss durch eine neue Erklärung gemeldet werden. Diese Formalität wird einfach durch das Ausfüllen der Cerfa-Form 14004 * 04 die nach der Registrierung das Recht auf eine Quittung über die Abgabe der Erklärung gibt. Der Zweck dieser Gesetzesänderung besteht darin, das touristische Angebot für Urlauber besser zu verstehen und es den Gemeinden so zu ermöglichen, umfassendere Informationen zu erhalten, um die Öffentlichkeit besser über das bestehende lokale Angebot zu informieren. Diese Erklärungen werden nicht an die Steuerbehörden übermittelt, da die Gemeinden die Einkommensteuer nicht verwalten.

Das individuelle Polizeiprotokoll

Le Dekret 2015-1002 vom 18. August 2015 führt für alle Anbieter von Unterkünften die Verpflichtung ein, bei Ankunft ausländischer Kunden individuelle Polizeiakten zu erstellen. Sie werden nicht mehr täglich übermittelt, sondern müssen 6 Monate aufbewahrt und auf Verlangen der Polizei oder Gendarmerie zurückgegeben werden. „Zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung, gerichtliche Ermittlungen und Recherchen im Interesse von Privatpersonen, Hoteliers, Betreibern von Feriendörfern und Einfamilienhäusern, Ferienanlagen und Wohnanlagen, Vermietern von möblierten Beherbergungs- und Pensionen, Betreibern von Campingplätzen , Wohnwagen und andere erschlossene Grundstücke sind verpflichtet, vom Ausländer bei der Ankunft ein individuelles Polizeiformular auszufüllen und zu unterzeichnen, dessen Muster festgelegt ist Für den Tourismus.

Das Dekret vom 1. Oktober 2015 definiert das Modell der individuellen Polizeiakte.

Die Klassifizierung, welche Vorteile?

  • Zeigen Sie die Qualität ihrer Unterkunft: Der Kunde braucht Benchmarks
  • Weniger Steuern zahlen: 71% Reduktion des Micro-BIC-Regimes statt 50% bei einer nicht klassifizierten möblierten Wohnung
  • Mit Urlaubsgutscheinen bezahlt werden: Möglichkeit der Anerkennung durch dieNationaler Ferienscheck-Verband
  • Profitieren Sie von einer besseren Werbung: Ihr Angebot wird auf allen Websites der Fremdenverkehrsbüros, des Tourismusausschusses und vieler Partner sichtbar
  • Bessere Vermietung: Möglichkeit der Nutzung der von CDT Gironde eingerichteten kommerziellen Plattform (für in der Gironde ansässige Dienstleister)

Alle Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Website der Departementsausschuss für Tourismus der Gironde auf ihrem der Klassifizierung gewidmeten Raum.

Neu für möblierte Vermietung

Vereinfachung der Deklarationen

Dank der zwischen der Generaldirektion Unternehmen (DGE) und der Direktion für rechtliche und administrative Informationen (DILA) unterzeichneten Vereinbarungen können Eigentümer (Einzelpersonen oder Gewerbetreibende) ihre möblierten Touristenunterkünfte oder ihre Gästezimmer jetzt online anmelden.

Eine Ferndeklaration wird es ermöglichen vereinfachen den Prozess erheblich : Das vom Eigentümer ausgefüllte Formular generiert automatisch ein Cerfa-Formular, das an das zuständige Rathaus gesendet wird. Das Ausdrucken und Einreichen einer Papierakte beim Rathaus ist nicht mehr erforderlich. 

Durch diese Vereinfachung wird es möglich, den Ansatz den Nutzern bekannter zu machen und Rathäuser anzubieten effizientere digitale Abwicklung und schnellerer Service.

Seien Sie vorsichtig, das Automatikgetriebesystem ist nicht unfehlbar. Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Absenden der Erklärung beim zuständigen Rathaus nachfragen, ob das Formular gesendet wurde, da einige Rathäuser nicht an das Online-Meldesystem angeschlossen sind (in diesem Fall ist es sinnvoll, das Papierformular zu verwenden, obwohl alle )

Erwähnen Sie „beruflich“ oder „individuell“

AirBnB, Abritel oder Booking … Ab dem 1. Januar müssen diese Plattformen, die die Vermietung möblierter Touristenunterkünfte anbieten, den Verbraucher darüber informieren, ob das Vermietungsunternehmen einen professionellen Status hat oder nicht.

In beiden Fällen müssen diese Informationen gut sichtbar und leserlich auf der Anzeige erscheinen.

Denken Sie daran, dass ein Vermieter als professioneller Vermieter von möblierten Wohnungen (LMP) gilt, wenn sein steuerpflichtiger Haushalt mindestens 23 Euro pro Jahr aus dieser Tätigkeit abzieht und dass die durch diese Vermietung erzielten Beträge höher sind als andere Einkommenskategorien (Behandlungen und Löhne). , Industrie- und Handelsgewinne usw.).

finden HIER die Unterschiede zwischen einem professionellen und einem nicht-professionellen möblierten Vermietungsunternehmen

Eine Frage ? Kontakt Ludovic BAGILLET - l.bagillet@paysfoyen.fr